Legalisierung Äthiopien – Vorgehensweise
Senden Sie uns die Dokumente zur Legalisierung Äthiopien zusammen mit unserer Auftragserteilung (anklicken zum Öffnen) zu. Wir benötigen die Dokumente zur Legalisierung im Original und zusätzlich als einfache Kopie zum Verbleib beim Konsulat. Auf der Auftragserteilung können Sie auch auswählen, ob Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen durch uns eingeholt werden sollen. Gerne können Sie uns das zu legalisierende Dokument vorab per E-Mail zur Überprüfung zukommen lassen. Wir können Ihnen dann, je nach Art des Dokuments, den Legalisierungsprozess erläutern.
Legalisierung Äthiopien – Legalisierungsvorschriften
Das Dokument muss vom Notar beglaubigt werden und vom zuständigen Landgericht überbeglaubigt (Apostille) werden. Bei Privatpersonen muss eine Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses beigefügt werden. Bei Firmen muss eine Kopie des Handelsregisterauszuges beigefügt werden. Für die Legalisierung eines Zertifikates für Pharmazeutische Erzeugnisse und Gerätschaften ist es erforderlich, eine Kopie der Import/Export-Handelslizenz beizufügen, die üblicherweise von den äthiopischen Behörden ausgestellt wird. Falls ein sogenanntes Agent Agreement besteht, ist auch dies mittels beigefügter Kopie nachzuweisen.
Legalisierung Äthiopien – Konsulatsgebühren
Für äthiopische Staatsbürger 55,80 € je Dokument. Für andere Staatsbürger 85,50 € je Dokument.
Legalisierung Äthiopien – Unsere Servicegebühren
Legalisierung, Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto
ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Beglaubigung durch das Landgericht
Die Gebühr des Landgerichts beträgt 25,00 € pro Dokument
Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Notarielle Beglaubigung (zzgl. Notar-Gebühr)
Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Anfertigung von Kopien, 0,50 € je Seite
Definitionen der Gebühren
Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.
Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.
Rechtlicher Hinweis
Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr (je nach gewünschter Bearbeitungszeit, Anzahl der Dokumente und Art der Beglaubigung). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.